Ankündigungen

Verhalten bei Videokonferenzen

von Julian Schmitz -

Liebe Schülerinnen und Schüler,

berücksichtigt bitte folgende Regeln während eines möglichen Einsatzes von Videokonferenzen. Danke für eure Beachtung!

Netiquette bei Videokonferenzen 

Eine Videokonferenz ist dem Unterricht gleichzusetzen, d.h. wir begegnen uns hier wie in der Schule mit Respekt und Höflichkeit, lassen einander ausreden und, wenn wir jemanden ansprechen wollen, nennen wir ihn bzw. sie beim Namen. Alle Beteiligten freuen sich, wenn ein pünktlicher Beginn der Videokonferenz ermöglicht wird. Wir achten darauf, was wir von unserer Umgebung preisgeben wollen und informieren ggf. unsere Familie, damit wir nicht gestört werden. Essen und Trinken während einer Videokonferenz sind unpassend und störend. 

Wer nicht spricht, schaltet sein Mikrofon stumm, um Störungen zu vermeiden. 

Wer etwas sagen möchte, nutzt das Melden per Handzeichen. Die Nutzung der Kamera ist natürlich freiwillig, dennoch ist klar, dass es alle Beteiligten als angenehm empfinden, sich zu sehen, weil Gestik und Mimik eines Menschen uns Rückmeldung geben. 

Wenn die Übertragungsqualität schlecht ist, ist es jedoch ratsam, die Kamera auszuschalten oder die Videoqualität zu reduzieren. 

Wer sich nicht per Bild zeigen möchte oder kann, reagiert auf Fragen per Mikrofon oder Chat, damit der/die Fragende eine Rückmeldung erhält. 

Es ist normal, dass sich Schüler*innen gerne mit ihren Klassenkamerad*innen auch über den Unterricht hinaus austauschen. Das unterrichtsfremde Chatten neben einer Videokonferenz ist nicht nur unhöflich, es muss während des Unterrichts auch unterbleiben. 

Sicherheit, Datenschutz und Urheberrechte 

Für die Sicherheit von allen Beteiligten ist es wichtig, dass niemand außer euch Zugriff auf Links und Passwörter hat, d.h. Zugangsdaten dürfen mit niemandem geteilt werden. Bei Videokonferenzen gilt wie immer das Recht am eigenen Bild. Deshalb ist es verboten während der Videokonferenzen Screenshots, Fotos oder Videos aufzunehmen. Ebenso ist es unzulässig, Tonaufnahmen der Beteiligten anzufertigen. 

Auch bei Videokonferenzen und bei Dateien, die per Mail und Moodle zur Verfügung gestellt werden, liegt das Urheberrecht nach wie vor beim Autor.